
Opferanwalt Das Opfer einer Straftat steht erschreckenderweise oft völlig alleine da. Mit etwas Glück kann es sich an Familie und Freunde wenden, sonst ist aber Niemand zuständig. Währenddessen wird um den Täter oft ein riesiger Aufwand betrieben. Polizei und Staatsanwalt „betreuen“ ihn rund um die Uhr und vor allem: Er hat einen eigenen Rechtsanwalt, seinen Verteidiger. Als Opfer bestimmter Straftaten haben Sie ebenfalls das Recht, sich einen Anwalt zu nehmen, der im Zweifel von der Staatskasse bezahlt wird. Selbst wenn dies nicht der Fall ist, sollten Sie sich überlegen, ob Sie sich nicht einen eigenen Anwalt leisten wollen. Auf diesem Wege können Sie direkten und starken Einfluss auf die Ermittlung und insbesondere auch auf einen möglichen Strafprozess und auf das Urteil nehmen. Mithilfe eines Anwaltes wird Ihre Stimme als Opfer deutlich intensiver wahrgenommen, man wird Sie ernst nehmen und auf Augenhöhe mit Ihnen sprechen. Ihr Rechtsanwalt kann Ihnen auch genau Auskunft darüber geben, inwieweit Sie Schadensersatzansprüche gegenüber dem Täter geltend machen und wie Sie sich zukünftig vor weiteren Übergriffen durch den Täter schützen können. Es ist ein gutes Gefühl, nach einer Straftat nicht alleine dazustehen. Kontaktieren Sie mich jederzeit, im Mandatsübernahmegespräch werde ich, ohne dass dies für Sie mit Kosten verbunden ist, mit Ihnen erläutern, ob es sich für Sie lohnt mich als Opferanwalt zu engagieren.
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